In einem Insolvenzverfahren stehen Insolvenzverwaltern verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, bestimmte Vorgänge rückgängig zu machen. Hierzu sind in den §§ 129 ff der Insolvenzordnung (InsO) die gesetzlichen Regelungen enthalten.

Anfechtungsmöglichkeiten wurden im Rahmen der COVID-19-Pandemie befristetet eingeschränkt.

Außerhalb eines Insolvenzverfahrens oder bei der Abweisung des Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens können Gläubiger gem. des Anfechtungsgesetzes (AnfG) vorgehen.

Wir beraten und vertreten Sie bereits im Vorfeld von etwaigen Risiken und helfen Ihnen bei der Prüfung und ggf. Durchsetzung bzw. Abwehr von Ansprüchen.