Forderungen gegen einen insolventen Geschäftspartner sind in aller Regel nicht mehr vollständig durchsetzbar. Am Ende des Insolvenzverfahrens verbleibt eine oft nur geringe Quote.

Wir beraten Sie über ein sinnvolles Vorgehen und unterstützen Sie bei der Geltendmachung Ihrer Rechte.

Gläubiger werden von Insolvenzverwaltern oft wegen Zahlungen in Anspruch genommen, die sie in der „kritischen“ Zeit vom insolventen Geschäftspartner erhalten haben. Hier kommt die insolvenzrechtliche Anfechtung ins Spiel, die sehr weitreichend sein kann.

Für Gläubiger gibt es außerhalb eines Insolvenzverfahrens Möglichkeiten, Haftungsansprüche gegen Beteiligte geltend zu machen.

Wir beraten und vertreten Sie bei der Prüfung und ggf. Abwehr bzw. Durchsetzung von Ansprüchen.